AGB & Reparaturbedingungen
Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Computern und deren Bestandteilen sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Gültig ab 01.01.2025.
Preise gültig ab 01.01.2025
- Kostenvoranschlag: EUR 35,– (entfällt bei Auftragserteilung)
- Arbeitszeit: EUR 39,90 pro angefangener halber Stunde
- Versand innerhalb Österreichs: EUR 15,–
- Lagergebühr: EUR 2,– pro Tag ab dem 15. Tag nach Abholbereitschaft
Die ausgewiesenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung.
Geltung
Diese Reparaturbedingungen gelten zwischen uns, Computer- und Laptopreparatur Wien, Achill Ghafour, Am Hafen 7/9, 2100 Korneuburg und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Hinweis für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes: Unsere Reparaturbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages, sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben.
Hinweis für Kunden, bei denen das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet: Unsere Reparaturbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Reparaturbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer Reparaturbedingungen bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Solche Bedingungen, Änderungen bzw. Ergänzungen werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind kostenpflichtig. Verbraucher im Sinne des KSchG werden vor Erstellung des Kostenvoranschlags auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag angeführten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.
Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Sie setzen sich aus Ersatzteilkosten, Kosten für Reparaturmaterial, Logistikkosten, Fremdleistungen, Entsorgungskosten und dergleichen sowie dem Reparaturlohn zusammen.
Auftragserweiterung
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, welche den im Kostenvoranschlag genannten Leistungs- und/oder Reparaturumfang übersteigen, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Wird im Zuge der Reparatur zusätzlicher Reparaturbedarf festgestellt, wird der Kunde vor der Fortsetzung der Reparatur über die zusätzlich zum Kostenvoranschlag zu erwartenden Kosten von uns informiert und seine Zustimmung eingeholt. Erteilt der Kunde diese Zustimmung nicht, dann wird die bis dahin angefallene Arbeitszeit verrechnet, auch wenn das Gerät danach nicht oder bloß eingeschränkt funktionsfähig ist.
Ersatzteile und sonstige Materialien, die auftragsbezogen bestellt wurden, werden auch dann verrechnet, wenn die Fertigstellung der Reparatur vom Kunden abgelehnt wird.
Beigestellte Ware
Werden vom Kunden Teile, Geräte oder sonstige Materialien zur Verfügung gestellt, sind wir berechtigt dem Kunden einen Zuschlag von 20 % des Werts der beigestellten Teile, Geräte oder sonstigen Materialien zu berechnen.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, welche mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
Solche vom Kunden beigestellte Teile, Geräte oder sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Zahlung
Das Entgelt gemäß Reparaturrechnung ist nach Fertigstellung, spätestens bei der Geräteübergabe fällig. Bei Reparaturaufträgen, die gemäß Kostenvoranschlag voraussichtlich mehr als EUR 800,– betragen werden, sind wir berechtigt eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 4 % p.a.
Zurückbehaltung des Geräts
Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer zu.
Leistungsausführung
Wir sind nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, es sei denn, sie sind erforderlich, um den Vertragszweck zu erreichen.
Zugesagte Termine oder Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich bei gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen, z.B. kleine Kratzer, entstehen. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben. Der Kunde erteilt zu dieser Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Zustimmung.
Annahmeverzug
Wir informieren Kunden, wenn ihr Gerät abholbereit ist. Wird ein solches Gerät nicht binnen 14 Tagen abgeholt, so sind wir berechtigt ab dem 15. Tag eine Lagergebühr in Höhe von EUR 2,– pro Tag zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren (Ersatzteile, Geräte, Materialien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens, wenn der Kunde das Gerät in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
Datenverlust
Im Zuge von Reparaturarbeiten ist der Verlust oder die Beschädigung von auf eingebauten oder externen Datenträgern gespeicherten Daten nicht gänzlich auszuschließen. Datenverlust auf eingebauten oder externen Datenträgern begründet keine Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche.
Die Sicherung der Daten durch den Kunden vor Übergabe des Geräts an uns zur Erstellung eines Kostenvoranschlags und/oder Durchführung einer Reparatur wird dringend und ausdrücklich empfohlen.
Salvatorische Klausel & Sonstiges
Sollten einzelne Teile dieser Reparaturbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz (2100 Korneuburg). Gerichtsstand in Streitigkeiten mit unternehmerischen Kunden ist Korneuburg.
Fragen zu unseren AGB?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.